Videoüberwachung in den eigenen vier Wänden (Familie)
Ist an sich erlaubt, aber auch hier gibt es eventuell noch andere Mitbewohner. Mit diesen sollte das Überwachungsvorhaben besprochen werden, um Differenzen zu vermeiden. Ich empfehle generell, niemals Kameras in sensiblen Bereichen aufzustellen. Das ist z. B. das Schlafzimmer oder das Bad.
Videoüberwachung des eigenen Grundstücks
Das eigene Grundstück zu filmen, ist in Ordnung. Was nicht erlaubt wäre, ist die Kamera auf die Einfahrt des Nachbars oder den Gehweg zu richten.
Wenn Sie nun beispielsweise ihre Lagerhalle überwachen möchten und nebenbei auch noch eine Kamera so ausrichten, sodass sie das Nachbargrundstück noch mit im Bild haben, so kann es Probleme geben. Der Nachbar hat hier nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit einen legitimen Unterlassungsanspruch, da Sie ihn nicht permanent überwachen dürfen.
Videoüberwachung von öffentlichem Raum
Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch Privatpersonen ist verboten. Wer beispielsweise sein Auto, welches auf der Straße parkt, filmen möchte, der darf das, nur wenn ein konkretes Interesse vorliegt. Beispielsweise, wenn das Auto dauernd beschädigt wird. Aber auch hier ist das alles recht unklar und deswegen empfiehlt sich auch hier eine Rechtsberatung.
Darf ich meine Putzfrau überwachen?
Wenn z. B. ein konkreter Verdacht auf Diebstahl vorliegt, wäre es unter Umständen zulässig. Bei solchen Fällen würde ich aber auch eine Rechtsberatung einholen.
Videos ins Internet stellen
Das sollte man unterlassen, sobald dort Personen zu erkennen sind. Wenn Sie also einen Einbrecher filmen und dieses Video ins Internet stellen, so kann dieser von Ihnen dann Schadensersatz etc. verlangen. Gleiches gilt auch für Leute, die ihr Auto verkratzen. Es ist nicht erlaubt Videos von anderen, ohne deren Zustimmung, ins Internet zu stellen.
Was, wenn ich gegen das Gesetz verstoße?
Wenn Sie Personen unerlaubterweise überwachen, dann haben diese einen Anspruch auf Unterlassung, unter Umständen auch Schadensersatz und Schmerzensgeld. Vom Staat selbst wird dann ein Bußgeld verhängt und Sie müssen die Kamera entfernen.
Hier ein Beispiel, wo ein Vermieter seine Mieter überwacht hat: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/12013agtempelhofkreuzberg8412.htm
Hinweisschilder
Wenn ich das richtig verstehe, müssen selbst auf dem eigenen Grundstück und in der Privatwohnung Hinweisschilder aufgestellt werden, wenn Videoüberwacht wird. Das ist deswegen so, damit Besucher darüber informiert sind. Wenn ich das richtig sehe, könnte sogar ein Einbrecher klagen, wenn keine Hinweise vorhanden sind. Da dies in der Praxis aber eigentlich nicht vorkommt, ist aber recht logisch.
Schwenkbare Kameras
Wenn möglich, ist es im Freien empfehlenswert Kameras zu verwenden, die nicht schwenkbar sind. Eine Gegenpartei könnte nämlich argumentieren, dass die Kamera aus der Ferne jederzeit und unbemerkt auf das Nachbargrundstück gerichtet werden könnte.
Wie sinnvoll ist es, seinen Nachbarn zu verklagen? Miteinander reden!
Wenn sich jemand durch eine Überwachungskamera verunsichert fühlt, dann ist es zunächst einmal empfehlenswert, nett zu fragen, was das für ein Gerät ist. Wer sich mit seinem Nachbar öfter unterhält, kann seinem Nachbar auch mitteilen, wieso er da eine Kamera montiert hat und was genau die überwacht. Sie können dem Nachbar z. B. das Live-Videobild zeigen. Dann herrscht Klarheit und der Nachbar weiß, dass Sie ihm nicht ins Schlafzimmer filmen. Manche Menschen sind nämlich recht paranoid und so nehmen Sie die Sorge vorweg weg.
Eine Kamera hilft bei Einbrüchen eventuell auch anderen, nicht nur dem Besitzer. Außerdem schreckt eine sichtbare Überwachungskamera eventuell auch Einbrecher ab. Das sorgt eventuell auch dazu, dass ein potenzieller Einbrecher sich lieber einen anderen Häuserblock sucht. Sachliche Kommunikation hilft manchmal, wenn auch nicht immer, weiter.
Ausnahmefälle gibt es natürlich immer bzw. Nachbarn, die im Dauerstreit sind, nicht miteinander reden und dann anfangen wollen, sich gegenseitig zu bespitzeln. Aber das ist eine andere Geschichte.
Zusammenfassung
Wenn Sie etwas anderes als Ihre Privatwohnung und ihr Grundstück filmen wollen, so ist es empfehlenswert eine Rechtsberatung einzuholen. Die Gesetzte und Formulierungen sind mit vielen Begriffen versehen, die uneindeutig sind bzw. der normale Mensch versteht da etwas anderes drunter. Beispiel „konkreter Verdacht“. Ein Anwalt wird unter einem konkreten Verdacht mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas anderes verstehen als der normale Laie wie Sie und ich. Die Rechtsprechung ist sehr komplex und von Fall zu Fall unterschiedlich.
Selbst bereits vorhandene, ähnliche Urteile sollten von Privatpersonen nicht genutzt werden, um das eigene Vorhaben zu legitimieren. Es ist alles viel zu komplex und uneindeutig.
Interessante Quellen
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-12/cp140175de.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Videoüberwachung
Liste deutscher Urteile: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Urteile_zu_Videoüberwachungen
Überwachung des Privatgrundstücks mit schmalem Gehwegstreifen: https://openjur.de/u/863539.html
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