Ich bin kein Anwalt und dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Das Telekommunikationsgesetz
Das Gesetzt, welches hier die Fälle unter anderem Regelt ist das Telekommunikationsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/
Zitat TKG:
Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. Das Verbot, solche Anlagen zu besitzen, gilt nicht für denjenigen, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Anlage..
Das bedeutet also, dass Kameras in Radios, Lampen, Powerbanks oder Uhren nicht erlaubt sind, so verstehe ich das zumindest. Sie dürfen weder verkauft, noch besessen oder angefertigt werden. Allerdings gibt es solche Kameramodelle immer noch in diversen Onlineshops zu kaufen! An der Durchsetzung hapert es also scheinbar, zumindest wenn ich das richtig verstanden habe?
Mein Fazit, mein Verständnis der Sache.
Mini-Kamera
Alles wie immer verwirrend. So wie ich das verstehe sind Alltagsgegenstände mit versteckten Kameras/Spionagekameras also verboten. Ausnahme sind Gegenstände die offensichtlich als Überwachungsgerät gedacht sind. Das wäre beispielsweise ein Babyphone. Auf eine sehr kleine Kamera trifft dies nicht zu, nur weil sie eben "klein" ist. Beispiele für Mini-Kameras ist z.B folgende: HELLOCAM R201 im Test - Mini-Überwachungskamera/Spionagekamera
Das ist einfach nur eine super kleine Kamera die nicht in einem Alltagsgegenstand versteckt ist. Ausnahmen scheinen für Journalisten und gewisse Behörden zu gelten.
Interessant ist aber auch, dass sich auch ein Handy relativ leicht irgendwo reinschieben lässt und so auch Ton oder Video aufgezeichnet werden kann. Eine weitere Frage die sich mir aber stellt ist, wie genau der Besitz nachgewiesen werden soll. Wenn jemand also ein Video illegal mit so einer Kamera macht, ist es kaum möglich nachzuweisen mit was für einem System es aufgenommen wurde?
Ich habe in den Quellen nochmal einen sehr interessanten Artikel verlinkt, der noch auf verschiedene Punkte wie Vertrieb, Ausnahmen, Handel etc. eingeht. Mir scheint, dass das Gesetzt vorallem den Einsatz von in Gegenständen verstecken Kameras verhindern soll. Andernfalls könnten Privatpersonen in Geheimdienstmanier vorgehen.
Tarnung?
Eine Kamera muss nicht unbedingt in einem Gegenstand versteckt sein, damit sie unauffällig ist. Ich kann mir natürlich eine solche Mini-Kamera besorgen und die im Bücherregal neben einen Bücherstapel legen. Versteckt ist sie dann auch, allerdings nicht in einem Alltagsgegenstand.
Wer sich hier also im legalen Bereich bewegen will, der sollte lieber zu sehr kleinen Mini-Kameras greifen.
Quellen
https://www.it-recht-kanzlei.de/spionagekamera-verkauf-recht.html
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